Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch
anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

§ 2 Leistungsgegenstand
I. Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
II. Sascha Schwahn übt die Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit aus, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit, wie ein Betreiber einer
Sportschule oder eines Fitness-Studios. Der Status ist der eines Privat-Coachings.
III. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

§ 3 Training
I. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
II. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich
vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer,
berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
Bei einem vereinbarten Monatspaket (Personaltraining 2 x Wöchentl.), ist die vereinbarte
Stundenanzahl 8 Stunden fest vereinbart. Diese Stundenzahl wird abgerechnet. Nicht eingehaltene
Stunden, können bis zum 20. eines Folgemonats zusätzlich nachgeholt werden. Vier Wochen Urlaub/Abwesenheit bleiben
hiervon unberührt und unterliegen der gegenseitigen Absprache.
III. Schwahn Personal Training steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb
der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht
abzuleiten.

§ 4 Zahlungsbedingungen
I. Der Klient erhält von Schwahn Personal Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge sofort zu zahlen ist.
II. Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt jeweils nach Vereinbarung.
III. Der Preis der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
IV. Fahrtkosten werden gesondert in der Rechnung aufgeführt und mit in Rechnung gestellt. Die Preise hierfür sind der
jeweiligen Preisliste zu entnehmen. Bei allen Dienstleistungen von Schwahn Personaltraining fallen 10,-€ Anreisekosten innerhalb von 20km Umkreis vom Studio Schwahn Personaltraining an.
Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,59 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

§ 5 Weitere Leistungen
I. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten,
Leistungsdiagnostiker, etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten. Die
daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem entweder direkt an den jeweiligen Dienstleister zu
entrichten oder werden dem Klienten durch Schwahn Personal Training in Rechnung gestellt.
II. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. Für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder,
Sportanlagen, etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.

§ 6 Haftung
I. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu
gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
II. Gegenüber dem Klienten schließt Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training jede Haftung
für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
III. Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
IV. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder
anderen von Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Silke Fross Personal Training übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
V. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten
können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
VI. Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten
Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden
sind grundsätzlich selbst zu tragen.
VII. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Schwahn Personal Training.

§ 7 Verhinderung
I. Um ein effektives Training zu ermöglichen, bitte ich um pünktlichen Trainingsbeginn.
II. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen.
Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände
(z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben.
Ersatzansprüche
III. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 8 Datenschutz
I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
II. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit
gelöscht.

§ 9 Vertragsbeginn und –ende
I. Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der schriftlichen Vereinbarung gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und
Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training als rechtskräftig.
II. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung
kündigen. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Kündigung der Schriftform per Brief.
III. Kommt der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 10 Sonstige Vereinbarungen
I. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern
diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax, SMS oder E-Mail.
II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt
die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.

§ 11 Hinweis zu Messverfahren
I. Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training weist darauf hin, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur durchgeführt werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden. Invasive Messverfahren (beispielsweise mit Blutentnahme) erfüllen nicht den direkten oder indirekten Tatbestand der Körperverletzung am Klienten. Dieser Vereinbarung stimmt der Klient ausdrücklich zu.

§ 12 Sporttauglichkeit
I. Der Kunde versichert, sportgesund zu sein.
II. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem
Training wird der Klient Sascha Schwahn, Schwahn Personal Training sofort unterrichten.
III. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt.

§ 13 Schlussbestimmungen
I. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
II. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich
eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

-Stand April 2015-